Was kosten die Leistungen der Tagesstätte?
Betreuung
Die Kosten für die Betreuung in der Heilpädagogischen Tagesstätte werden im Sinne der §§ 53,54 SGB XII vom überörtlichen Sozialhilfeträger übernommen.
Therapie
Für Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben übernimmt die jeweilige Krankenkasse sämtliche mit der Therapie verbundene Kosten. Junge Erwachsene, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen sich mit 10% Eigenanteil an den Kosten beteiligen.
Bustransport
Die Heimfahrt der Kinder und Jugendlichen wird auf Grundlage der Kostenfreiheit des Schulwegs durch die Regierung von Oberfranken finanziert.
Mittagessen
Bei Inanspruchnahme der Mittagsverpflegung tragen die Eltern einen Kostenbeitrag, die sog. häusliche Ersparnis selbst.
